Normalerweise übernimmt der Händler die Kosten, die entstehen, wenn ein Fahrzeug zurückgegeben wird. Das impliziert, dass der Käufer den gesamten Kaufbetrag zurückerhält. Es kann jedoch Sonderfälle geben, wie beispielsweise, wenn Schäden am Fahrzeug entdeckt werden, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht ersichtlich waren und durch den Käufer verursacht wurden. Unter solchen Umständen könnte vom Käufer verlangt werden, die Kosten selbst zu tragen.