Es ist notwendig, gewisse Kriterien zu erfüllen, um eine Bewilligung für ein Händlerkennzeichen zu erhalten. Die Person, die den Antrag stellt, muss belegen, dass sie im Kfz-Handel aktiv ist und ein entsprechendes Gewerbe registriert hat. Des Weiteren ist es erforderlich, dass angemessene Betriebsräume sowie notwendige Versicherungen und Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb vorliegen. Hinzu kommt, dass die zuständige Stelle eine Überprüfung der persönlichen Qualifikation des Antragsstellers durchführt.