Im zweiten Teil werden Informationen zum gegenwärtigen Zulassungsstand des Fahrzeugs festgehalten, wie beispielsweise dessen An- oder Abmeldestatus. Des Weiteren beinhaltet dieser Abschnitt Details über den Fahrzeugbrief, welcher die Besitzansprüche am Fahrzeug attestiert. Im Falle eines Fahrzeugverkaufs wird der Fahrzeugbrief an den neuen Besitzer übergeben, weshalb eine gewissenhafte Aufbewahrung essentiell ist. Wird das Fahrzeug an einen Händler veräußert, bleibt der Fahrzeugbrief meist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises als Sicherheitsleistung beim Händler. Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ist es erforderlich, den Fahrzeugbrief bei der entsprechenden Zulassungsbehörde zu hinterlegen.