Verschiedene Motivationen können dazu führen, dass jemand sein Fahrzeug außer Betrieb setzen möchte, wie etwa im Falle einer Veräußerung oder wenn das Auto vorübergehend stillgelegt werden soll. Dafür ist es notwendig, das Auto bei der zuständigen Behörde, der Kfz-Zulassungsstelle, offiziell abzumelden. Bei diesem Vorgang sind der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein vorzulegen. Nach erfolgter Abmeldung erhält man dann die Bestätigung über die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.